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1. Die Millionen aus Nigeria
Diese Betrugsversuche sind so blöd, dass sie hier eigentlich gar nicht erwähnt werden sollten, aber vielleicht findet sich ein schlichtes Gemüt, das diese Zeilen liest und vor dieser Betrugsvariante bewahrt werden kann.
Also: Sie bekommen ein E-Mail aus Nigeria, Ghana, Togo, Uganda, oder, oder..., das meist in holprigem Englisch oder noch holprigerem Deutsch verfasst ist und in dem Ihnen ein "Rechtsanwalt" oder ein "hohe Beamter" mitteilt, dass seine Exzellenz, der Herr Minister XYZ in seinem Land leider in Ungnade gefallen ist und dieses nun dringend verlassen muss.
Es gibt da nur noch ein kleines Problem: Der brave Minister (oder sonst irgendwas) hat sich so an die 20 bis 30 Millionen Dollar (oder mehr!) beiseite gelegt, auf die er nun nicht mehr zugreifen kann und die er auf eine ausländische Bank transferieren möchte. Dafür benötigt er Sie (jawohl, - genau Sie!) als Zwischenhändler und Sie mögen doch so nett sein, Ihre Bankverbindung und Ihre Kontonummer bekannt zu geben. Sobald das Geld bei Ihrer Bank eingelangt ist, wird Ihnen eine Schweizer Kontonummer bekannt gegeben, auf die Sie drei Viertel oder vier Fünftel des Betrages überweisen müssen, und das vierte Viertel bzw. das fünfte Fünftel, das gehört - na wem wohl? - natürlich Ihnen!
Hier ein eher untypisches Beispiel, das mich gerade während der Arbeit an diesem Artikel erreicht, - diesmal aus Hongkong, und es geht um die bescheidene Summe von 24,5 Millionen US-Dollar:
Good Day
Compliment of the day to you, although you may be skeptical receiving this email as we have not met before, I am Mr.Song Lile I work with Hang Seng Bank Ltd.I have a business proposition involving the sum of $24,500,000.00usd in my bank which I know we will be of mutual benefit to both of us, and I believe we can handle together, once we have a common understanding and mutual cooperation in the execution of the modalities.
Should you be interested, please forward the following to me:
1.Full names,
2.Occupation,
3.Private phone number,
4.Current residential address.
Via this email address:info_lisong001@yahoo.com.hk
Your earliest response to this mail will be highly appreciated.
Best Regards
Song Li. |
Und hier noch ein vergleichsweise bescheidenes Angebot ("nur" 8,5 Millionen Dollar!), angeblich aus Südafrika. Der Absender hat allerdings eine kostenlose E-Mail-Adresse bei einem holländischen Provider (@planet.nl), und die Adresse, an die man antworten soll (@aim.com) gehört zu einem amerikanischen Gratisanbieter von E-Mail-Adressen. Das Mail ist ausnahmsweise in deutscher Sprache, und es gibt sogar die Umlaute ä, ö und ü sowie das ß, was sonst eher unüblich ist. Stil, Rechtschreibung und Grammatik sind - na ja, sagen wir es einmal so - sehr originell:
DRINGEND!
Hallo Freund,
Ich vermute, dass diese E-Mail ein überraschend für Sie sein wird, aber es ist wahr.Ich bin ein "verify-Routinen in meiner Bank (Standard Bank of South Africa), wo ich arbeite, gestoben in einem Konto, das nicht den Anspruch erhebt getroffen worden zu sein ist, wem Ehre derzeit $ 8.500.000 (acht millionenfunfhundert US-Dollar).
Dieses Konto gehurt Herr Manfred Becker, der einKunde in unserer Bank, der leider verstorben war. Herr Becker war eingeburtiger Deutsch.
So ist es möglich für mich, dass das Geld Verwendung von $ 8,500,000 erhöhte ich die Kooperation mit einer ausländischen Partner wie Sie markieren, kann ich als Verwandter und Erbe des verstorbenen Herrn Becker vorstellen, so dass wir das Geld inanspruch nehmen kann.
Für die Anhänger erhalten Sie 30% des gesamten Immobilien-und die restlichen 70% stimme ich mit meinen beiden Kollegen, unterstutzen.Wenn mich in diesem Geschäft auch mirmit Sie interessiert sind, können Sie mich per E-Mail, damit ich Ihnen weitere Informationen senden können sein. Bitte senden Sie Ihre Antwort auf diese E-Mail: karaboma@aim.com.
Mit freundlichen Grüßen,
Herr.Karabo Mamello.
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Sehen Sie, so einfach kann es sein, Millionär zu werden! 
Aber bis hierhin kann Ihnen eigentlich noch gar nichts passieren, selbst wenn Sie Ihre Bankdaten (natürlich ohne PIN-Code und TAN-Nummern, wie dies beim Phishing verlangt wird) an den Absender zurück gemailt haben.
Aber: Nun hängt der Fisch an der Angel!
Nun sind Sie keine anonyme E-Mail-Adresse mehr (die man ja im Millionenpaket um wohlfeile 99 US-Dollar kaufen kann!), sondern eine existierende Person mit einer offensichtlich funktionierenden E-Mail-Adresse, die naiv genug war, auf das erste Mail zu antworten. Und diese Naivität gilt es nun auszureizen:
Bald darauf werden Sie neuerlich per Mail kontaktiert. Diesmal teilt der Absender mit, dass es leider noch einige Probleme finanzieller Art gibt (ausstehende Steuern sind zu bezahlen, Beamte und Bankangestellte müssen bestochen werden, die Transfergebühren auf Ihr Konto sind so hoch, usw.) und man bittet Sie höflich, die dafür nötigen Beträge, meist zwischen zwischen zwei- und fünftausend Dollar oder Euro, auf die Bank irgendwo, Kontonummer soundso zu überweisen, - dann stünde einer erfolgreichen Transaktion nichts mehr im Wege und die Millionen würden umgehend in Marsch gesetzt. Und der vorgestreckte Betrag würde dann selbstverständlich mit hohen Zinsen wieder zurückgezahlt.
Sie glauben, keiner würde so dumm sein, das Geld tatsächlich zu überweisen? Weit gefehlt!
Immer wieder trifft man auf Zeitungsmeldungen, in denen von Leuten berichtet wird, die das Geld brav abgeschickt haben und denen erst dann ein Licht aufging, als sie merkten, dass a) keine müde Maus auf ihrem Konto eintraf, und b) die E-Mail-Adresse des honorigen "Rechtsanwaltes" mittlerweile nicht mehr existierte.
Die Gier nach raschem Geld macht offensichtlich einige Menschen blind...
Anzeigen? Vor Gericht gehen?
Völlig sinnlos! Wen wollen Sie denn verklagen? Und das noch dazu in Kamerun oder in Simbabwe!
Ich bin überzeugt davon, dass die Zahl der öffentlich bekannt gewordenen Betrugsfälle dieser Art verschwindend klein ist im Vergleich zu den tatsächlich Betrogenen, denn einerseits sehen diese die absolute Sinnlosigkeit einer Anzeige ein, und andererseits wollen sie zu ihrem Schaden nicht auch noch den Spott der Öffentlichkeit, - und haben damit wohl recht...  |
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2. "Kostenlose" Klingeltöne, Intelligenz-Tests, Hausaufgaben & Co
Sie sind die absoluten Klassiker der Abzocke im Internet und oft nicht so leicht als solche zu identifizieren. Gefährdet sind vor allem Kinder und Jugendliche.
Eine breite Palette von angeblich kostenlosen Internet-Diensten führt immer öfter zu einem bösen Erwachen, wenn nach einigen Wochen auf einmal Rechnungen und Mahnungen diverser Inkassofirmen ins Haus flattern.
Ganz riesengroß werden derartige dubiose Dienste als "Kostenlos" plakatiert, aber irgendwo - ganz klein und versteckt - steht, dass sich dieses "Kostenlos" nur auf den heutigen Tag bezieht und bereits tags darauf in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt wird.
- Angeblich kostenlose Klingeltöne fürs Handy entpuppen sich als teure Abofalle, und wenn es dann bei Ihnen klingelt, ist es meist schon zu spät.
- Ein Horoskop hat Ihnen eine rosige Zukunft prophezeit, dabei aber verschwiegen, dass demnächst eine unliebsame Rechnung vom Himmel fällt und genau in Ihr Haus flattert.
- Sie machen einen Gesundheitstest, füllen eine Menge Fragen aus, sind mit Ihrem Gesundheitszustand recht zufrieden, - aber in nicht allzu ferner Zukunft bleibt Ihnen trotzdem auf einmal die Luft weg.
- Auch ein (natürlich auf streng wissenschaftlicher Basis beruhender!) Wissens- oder Intelligenztest bescheinigt Ihnen eine überdurchschnittlich hohe Intelligenz. Gratulation!
Aber spätestens wenn dann die Rechnung kommt, sollten Sie diesen hohen Intelligenzquotienten vielleicht doch anzweifeln...
- Sie geben Ihre Daten bei einer Ahnenforschungs-Seite ein und können bald darauf Ihren Stammbaum bis zu jenem Baum zurück verfolgen, auf dem Ihre Vorfahren einst noch gesessen sind. Aber diese waren sicherlich klüger, denn sonst wäre diese Linie schon bald ausgestorben.
- Sie erhalten ein E-Mail mit dem nicht gerade beruhigenden Betreff
"Du stirbst sehr bald".

Der lakonische Inhalt lautet dann: "Du stirbst bald. Oder kannst du das Schicksal noch stoppen?" Klar wollen Sie das! Und Sie folgen daher dem angeführten Link http://Schikk-sal.com oder www.deinschicksal.cc oder etwas in dieser Art. (Wir setzen keine Links, denn diese Seiten pflegen ihre Internet-Adressen permanent zu ändern...)
Nun füllen Sie schön brav das Anmeldeformular aus, klicken auch noch an, dass Sie am Gewinnspiel teilnehmen wollen (hoffentlich erleben Sie diesen Gewinn noch, - da Sie angeblich doch sehr bald sterben werden!) - und haben gleichzeitig die Teilnahmebedingungen akzeptiert.
Dann klicken Sie auf den Button TEST STARTEN, haben aber übersehen, dass weiter unten auf der Seite vermerkt ist, dass die Sache 92 Euro oder etwas in dieser Größenordnung kostet.
Macht nichts! Was tut man nicht alles für ein paar Jährchen mehr auf dieser Welt!
- "Jetzt 100 GRATIS SMS und Preise im Wert von 5.000 € gewinnen!" Damit kann man sicher viele Jugendliche anlocken. Und wer von diesen liest schon die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in denen steht, dass es sich bei diesem Angebot um eine Testmitgliedschaft handelt, die nach 14 Tagen automatisch in eine Vollmitgliedschaft umgewandelt wird, 8 Euro pro Monat kostet und mindestens 12 Monate läuft?
- Auch die zahlreichen Seiten, auf denen angeblich kostenlose Hausaufgaben, Aufsätze, Referate und dergleichen angeboten werden, sollen vor allem Kinder und Jugendliche anlocken. Nachdem sie ihre Daten eingegeben und die AGB akzeptiert haben, stellen sie bald darauf fest, dass für sie eigentlich kaum etwas Brauchbares dabei ist, - dennoch haben sie ein Abo mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen.
- Und selbstverständlich darf hier auch die größte Gefahr nicht verschwiegen werden, nämlich der riesige Sektor der Sex- und Pornoseiten, mit dem weltweit am meisten verdient wird!
Viele dieser Seiten bieten einen relativ billigen, zeitlich begrenzten Zugang (z. B. drei Tage) an. "Na ja", mag sich manch Neugieriger denken, "die paar Dollar kann man doch riskieren...", gibt seine Daten ein und bezahlt den kleinen Betrag mit der Kreditkarte.
Was er nicht gelesen hat (oder nicht lesen konnte, da es sich meist um englischsprachige Seiten handelt): In den AGB's steht, dass dieses "Schnupperangebot" automatisch in ein sauteures Jahresabo umgewandelt wird, wenn es nicht vor Ablauf dieser drei Tage gekündigt wird.
Und Sie können sicher sein: Die Betreiber solcher Seiten machen es einem sehr schwer bis unmöglich, irgendwo eine Adresse zu finden, an die man diese Kündigung schicken kann. Nun wird die Kreditkarte Monat für Monat belastet, - und das Opfer weiß in vielen Fällen nicht einmal mehr, auf welcher Internetseite es sich befand, als dieses "Schnupper-Abo" bestellt wurde.
- Und noch einmal zum Thema Gewinnspiel:
Fast alle Seiten dieser Art locken mit angeblichen Riesengewinnen! Teilnehmen kann man natürlich nur, wenn man seine vollständigen Daten eingibt, - man muss ja schließlich wissen, an wen diese Gewinne zu schicken sind...
Vergessen Sie's: Da haben bis jetzt Hunderttausende verloren, - aber bestimmt noch kein Einziger etwas gewonnen!
Diese Reihe könnte fast beliebig lang fortgesetzt werden... |
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3. Überprüfen Sie, mit wem Sie es zu tun haben!
Wir wollen Sie keinesfalls davon überzeugen, dass es am Besten sei, überhaupt keine Gratisangebote in Anspruch zu nehmen oder Waren gegen Bezahlung (mit Kreditkarte) zu bestellen. Ganz im Gegenteil! Gerade auf unseren Seiten finden Sie eine große Zahl von Programmen, die kostenlos, nützlich und frei von Viren und Trojanern sind; und gerade der Schreiber dieser Zeilen wickelt schon seit etwa 1998 zahlreiche Geschäfte (auch Überseegeschäfte) über das Internet ab, ohne dabei je schlechte Erfahrungen gemacht oder gar eine Zahlungsaufforderung eines Anwalts erhalten zu haben.
Alles, was Sie machen müssen, ist vorsichtig, ja sogar misstrauisch zu sein! Genau so wie im Alltag, wo Sie ja auch nicht jedem windigen Geschäftemacher, der an Ihrer Haustür läutet, auf den Leim gehen (das wollen wir zumindest hoffen ).
Bei den großen bekannten Internet-Anbietern wie Amazon oder eBay, aber auch bei den bekannten Versandhäusern wie Neckermann oder Reisebüros wie TUI können Sie völlig unbesorgt sein: Sie erhalten, was Sie bestellen!
Ist der Anbieter aber unbekannt, versuchen Sie, möglichst viel über ihn herauszufinden:
- Suchen Sie auf der Homepage zunächst nach einem Impressum, dieses befindet sich manchmal in der Navigationsleiste (bisweilen in einem Menüpunkt "Über uns" oder ähnliches), oft aber auch erst ganz unten am Ende der Seite.
Hier müssen mindestens die genaue Firmenbezeichnung, der Firmensitz, Telefon- und Faxnummern sowie eine E-Mail-Adresse angeführt sein.
Dazu müssen, falls vorhanden, das Handels- oder Genossenschaftsregister samt Registernummer (D) bzw. die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht (A) angeführt werden. Da diese Impressumspflicht auf einer EU-Richtlinie beruht, gilt sie für alle EU-Staaten (wird aber noch längst nicht überall eingehalten). Für die Schweiz ist die Rechtslage zur Zeit nicht so eindeutig, da sie kein EU-Mitglied ist.
Regel Nummer 1:
Keine Geschäfte mit Internetseiten ohne oder mit unvollständigem Impressum! |
- Versuchen Sie, die im Impressum angeführten Angaben zu verifizieren, indem Sie die angeführte Adresse und Telefonnummer überprüfen. Die Seite Telefonbuch.com leistet Ihnen dabei weltweit hervorragende Dienste.
- Geben Sie den Namen des Anbieters in eine Suchmaschine ein: Vielleicht haben sich Verbraucherschutzzentralen oder Internet-Foren bereits mit diesem Anbieter beschäftigt oder warnen gar vor ihm.
- Achten Sie darauf, ob sich auf der Seite ein Link auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) befindet und ob ein deutlicher Hinweis auf das Rücktrittsrecht innerhalb von 7 Werktagen vorhanden ist.
- Und wenn Sie jetzt noch immer Zweifel plagen, dann versuchen Sie, herauszufinden, wer der Besitzer der Seite ist, auf der Sie etwas bestellen wollen. Zugegeben, das ist nicht immer ganz einfach und führt auch nicht in allen Fällen zum Erfolg.
Geben Sie bei internic.at oben links die Domain der Seite ein, und zwar ohne http, ohne www und ohne die Domain-Endung, also in unserem Fall beispielsweise nur telewerkstatt. Klicken Sie dann daneben auf den grünen Pfeil. Geduld - die Abfrage kann etwas länger dauern, da in einer riesigen Datenbank herumgerührt werden muss!
Rechts erscheinen dann die noch freien Domains mit diesem Namen, und darunter die bereits besetzten. Klicken Sie bei der zutreffenden auf [Inhaberdaten], scrollen Sie dann in dem sich öffnenden Fenster nach unten, und Sie sollten (!) den oder die Besitzer der Seite und eine verantwortliche Person finden.
Die Internic handelt nur mit einer begrenzten Zahl von Domains, diese Auskünfte können daher niemals vollständig sein. Eine Übersicht für das gesamte www steht bei der IANA zur Verfügung; darauf näher einzugehen, würde allerdings den Rahmen dieser Ausführungen sprengen.
- Vorsicht vor Angeboten, die eindeutig zu billig sind! Es handelt sich entweder um Ramsch oder um Produktpiraterie. Gefälschte Markenartikel (die berühmte Rolex um 50 Euro!) werden nicht nur vom Zoll beschlagnahmt, - Sie werden auch noch zusätzlich zur Kassa gebeten!
Das gilt im Übrigen auch für Zigaretten und Alkoholika.
- Kaufen Sie keine Medikamente über das Internet! Davon einmal abgesehen, dass die meisten davon bei uns verschreibungspflichtig sind (Stichwort Viagra!) und Sie ebenfalls Probleme mit dem Zoll bekommen könnten, wissen Sie nie, was in diesen Medikamenten tatsächlich enthalten ist. Im besten Fall handelt es sich um harmlose Placebos, aber Sie können nie sicher sein, ob Sie dabei Ihrer Gesundheit mehr schaden als nützen.
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4. So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen
Generell kann man davon ausgehen:
Je auffallender und marktschreierischer Ausdrücke wie "Kostenlos" und "Gratis" auf einer Seite platziert sind, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man versucht, Sie hereinzulegen. |
Speichern Sie derartige Seiten auf Ihrer Festplatte ab (und drucken Sie sie zusätzlich noch aus!), um später beweisen zu können, dass man Sie durch Versprechungen wie "Kostenlos" und "Gratis" in die Irre geführt hat:
> Datei > Speichern unter... oder > Seite speichern unter...
Die Betreiber solcher Seiten arbeiten nämlich gerne mit folgendem einfachen Trick:
Die tatsächlich anfallenden Kosten werden irgendwo (meist ganz unten) auf der Seite gut versteckt. Nun wartet man zwei bis drei Wochen, ehe man die Zahlungsaufforderungen auf die Reise schickt. Gleichzeitig ändert man die Seite - und siehe da: Jetzt sind die Kosten klar und deutlich ersichtlich, und man behauptet natürlich, das sei schon immer so gewesen.
Achten Sie auch darauf, ob die Seite einen deutlich sichtbaren Hinweis auf das Rücktrittsrecht (normalerweise sieben Werktage, Samstag und Sonntag sind nicht mitzuzählen) enthält.
Wenn dieser Hinweis auf das Rücktrittsrecht fehlt oder sich ganz klein und schwer lesbar irgendwo versteckt oder wenn er nur in den AGB's enthalten ist, dann verlängert sich dieses Rücktrittsrecht auf drei Monate und erhöht damit deutlich Ihre Chance, auch noch nach Einlangen einer schriftlichen Zahlungsaufforderung vom Vertrag zurückzutreten.
Die Betreiber solcher Abzocker-Seiten suchen nach Themen und Angeboten, von denen zu erwarten ist, dass sich ein großer Personenkreis für sie interessiert.
Gemeinsam ist diesen Seiten, dass
- ein Anmeldeformular auszufüllen ist (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum), und
- die tatsächlichen Kosten für dieses "kostenlose" Produkt irgendwo weit unten auf der Seite in kleinster Schrift oder gar erst in den ellenlangen, kleingedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt werden.
Die Sache ist eigentlich sehr einfach:
Wenn Sie irgendetwas "Kostenloses" bestellen und dafür nur Ihre E-Mail-Adresse (und eventuell ein von Ihnen selbst gewähltes Passwort) eingeben müssen, dann können Sie dies unbesorgt tun: Potenzielle Abzocker haben keine Chance, an Ihre realen Daten (Name, Adresse) heranzukommen.
Auch der Hinweis in einer Zahlungsaufforderung, dass Ihre IP-Adresse zu dem fraglichen Zeitpunkt gespeichert wurde, braucht Ihnen nur ein müdes Lächeln zu entlocken, denn kein Provider wird Ihre Daten je an ein Inkassobüro weitergeben.
Aber: Wenn Sie auf eine Eingabemaske stoßen, in der Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum usw. eingeben sollen, dann müssen Ihnen sofort alle Haare zu Berge stehen (wir hoffen, Sie haben noch welche... ), es sei denn, der Anbieter ist absolut vertrauenswürdig und alle entstehenden Kosten werden nicht irgendwo versteckt, sondern sind klar und deutlich ersichtlich. |
Das wäre also eigentlich schon alles:
E-Mail-Adresse bekannt geben: Ja |
Name und Wohn-Adresse bekannt geben: NEIN! |
(Ausnahme: Absolut seriöse, vertrauenswürdige Anbieter, z. B. die großen Versandhäuser, eBay, Amazon usw. Wenn auch nur der geringste Zweifel an der Seriosität des Anbieters besteht, dann Finger weg!)
Und vergessen Sie nicht, diese einfache Verhaltensweise auch Ihren Familienmitgliedern, Kindern, Neffen, Nichten, Enkeln usw. eindringlichst ans Herz zu legen. Ach ja: auf den Opa nicht vergessen...
Das gilt natürlich nicht nur für Ihren Heim-PC, sondern auch für jeden anderen PC, von dem aus Ihre Kinder die Möglichkeit haben, ins Internet zu gehen (Schule, Freunde, Verein, Bank, Internet-Cafe...)!
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5. Zu spät: Es hat mich schon erwischt!
Da ist sie also: Die Zahlungsaufforderung eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros!
Wir müssen es hier vermeiden, uns auf dünnes Eis vorzuwagen und Ihnen juristische Beratung anzubieten, - weil wir dazu weder berechtigt noch imstande sind. Außerdem haben wir Leser aus vielen Ländern, deren Gesetzgebung zu diesem Thema höchst unterschiedlich sein kann.
Keiner unserer Leser soll auf Grund unserer Empfehlungen finanzielle Einbußen erleiden, die letztlich größer sind als die Begleichung der ursprünglich geforderten Summen.
Wir haben zwar sorgfältig recherchiert (Deutschland, Österreich, Schweiz), wir können Sie aber aus Ihrer Eigenverantwortung nicht entlassen. Betrachten Sie die folgenden Ausführungen daher nur als das, was sie sind, nämlich Empfehlungen:
Kinder und unmündige Minderjährige (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr):
- Keine Bezahlung!
- Eingeschriebener Brief an den Rechtsanwalt bzw. das Inkassobüro, in dem darauf hingewiesen wird, dass das Kind nicht geschäftsfähig ist.
- Kopie der Geburtsurkunde beifügen.
- Auf weitere Mahnungen oder Drohungen nicht reagieren.
Man kann es kaum glauben, - aber es gibt zahlreiche Fälle, in denen in der Folge damit gedroht wurde, das Kind wegen Betruges anzuzeigen, da es im Anmeldeformular ein falsches Geburtsdatum eingegeben habe. Hier wird die Frechheit wirklich auf die Spitze getrieben!
Je nach Temperament können Sie folgendermaßen reagieren:
- Leise lächeln
- Laut losbrüllen und Ihre Oberschenkel blau schlagen,
- oder, wenn Sie genug Zeit haben und in Ihrem tiefsten Inneren ein Hauch von Sadismus in einer verschmitzten Gehirnecke hockt:
- Zurückschreiben, dass Sie bereits Ihrerseits Anzeige erhoben haben und sich auf diese Klage gegen einen Minderjährigen schon ungemein freuen.
- Auf weitere Zuschriften nicht reagieren.
Mündige Minderjährige (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag) und Erwachsene:
- Keine Bezahlung, wenn Sie sicher sind, in die Irre geführt worden zu sein (siehe Abschnitt 3)!
- Eingeschriebener Brief an den Rechtsanwalt bzw. das Inkassobüro, in dem darauf hingewiesen wird, dass die in Anspruch genommenen Dienste (Horoskop, Schulfreunde treffen, Kochrezepte...) auf der betreffenden Internetseite plakativ als "Gratis", "Kostenlos", "Unentgeltlich" usw. beworben wurden bzw. die damit verbundenen Kosten geschickt versteckt / verschleiert wurden.
- Weisen Sie auch darauf hin, dass Sie die betreffende Seite zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abgespeichert haben.
Aber Vorsicht: Wenn auf dieser von Ihnen gespeicherten Seite schon deutlich ersichtlich ist, welche Kosten tatsächlich anfallen, dann könnte der Schuss auch nach hinten losgehen .
- Auf weitere Mahnungen oder Drohungen nicht reagieren, auch wenn diese im Ton immer schärfer werden.
- Sie könnten sich auch an eine Verbraucherzentrale wenden, dort sind die Schwarzen Schafe im Internet meist schon bekannt:
Deutschland
Österreich
Schweiz
Europakonsument
Aber natürlich kostet auch das etwas, meist in Form einer Mehrwertnummer...
Das Kuriose an all dieser Abzocke:
Es gibt (in allen von uns untersuchten Ländern) kaum Anzeigen - und daher auch kaum Urteile!
Die Betrüger verlassen sich darauf, dass ihre Opfer von den klingenden Namen der Rechtsanwaltskanzleien eingeschüchtert werden - und spätestens bei Klagsandrohung brav zahlen. Wer will schon ein Gerichtsverfahren riskieren, bei dem es um hunderte, ja sogar tausende Euro gehen kann.
Wer sich dagegen aber wehrt, sich nicht einschüchtern lässt und nicht bezahlt, wird noch monatelang mit Mahnungen und Drohungen bombardiert, - dann aber in Ruhe gelassen, denn die Abzocker haben vor Gericht in der Regel keine Chance - und das wissen sie.
Aber wie schon eingangs gesagt:
Sie müssen die Situation selbst abwägen, eine Erfolgsgarantie können wir Ihnen nicht geben! |
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